Das Recht zur Unabhängigkeit ergibt sich völkerrechtlich aus dem Status, ein eigenes Volk zu sein.
Hört sich erstmal stimmig an aber welcher Paragraph im Völkerrecht stützt das auch so?
Was ein eigenständiges Volk ist ist sehr schwammig und könnte nach der Definition "eine Gruppe von Menschen mit gemeinsamen kulturellen Merkmalen" eben auch auf all die europäischen Regionen angewendet werden. Die Tür hat man sicher nicht so einfach offen gelassen.
Auch das Thema Abspaltung und "Unabhängigkeit erklären" erfordert in der Definition wie auch in der Geschichtsschreibung keine Mehrheit der Bevölkerung sondern wurde in der Vergangenheit fast immer durch einen Bürgerkrieg entschieden.
Das Thema ist also bei weitem nicht einfach so in 2 Sätzen abgefrühstückt wie es manche immer gerne darstellen wollen.