Enneos1 schrieb am 21.09.2022 14:55:
Das ist so viel Schwachsinn, wo soll man da nur anfangen... Wie wäre es damit:
"Die Abspaltung eines Landesteils aus einem bestehenden Staat kann legal grundsätzlich nur mit dessen Zustimmung erfolgen, etwa indem der Mutterstaat ein Unabhängigkeitsreferendum zulässt, wie Großbritannien 2014 für Schottland (das Referendum für Schottlands Unabhängigkeit scheiterte). Auch in den Gebieten im Donbass führten die Separatisten 2014 eine Volksabstimmung durch. Allerdings fehlte es dafür an einer Rechtsgrundlage in der ukrainischen Verfassung."Jetzt haben Sie so brav zitiert und dabei das Wesentliche, das ich bereits schrieb, übersehen: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker steht ÜBER nationaler Gesetzgebung.
Und falls Sie das immer noch nicht verstanden haben, hier die Testfrage:
Gab es denn von Serbien eine Erlaubnis für das Kosovo, sich abzuspalten?
Na, was gemerkt? Wenn nach Ihrem putzigen Zitat die Krimbevölkerung das Recht zur Unabhängigkeit nicht hatte, hatte es das Kosovo auch nicht - and vice versa.
von welchem Volk sprichtst Du denn in der Ukraine?