Enneos1 schrieb am Heute, 14:39:
Das Recht zur Unabhängigkeit ergibt sich völkerrechtlich aus dem Status, ein eigenes Volk zu sein. Und das traf sowohl für die Kosovaren als auch für die ethnischen Russen in der Ukraine zu.
DARAUS also ergibt sich die Rechtmäßigkeit, sich für unabhängig zu erklären.
Und dafür hast Du bestimmt auch juristische Quellen…
Oder hast Du Dir dieses Völkerrecht ganz alleine ausgedacht?