"Nach dem Befehl zur Teilmobilmachung müssen sich Russen im wehrpflichtigen Alter laut Gesetz nun an ihrem Wohnort aufhalten. »Bürgern, die (als Reservisten) im Militärregister erfasst sind, ist ab dem Moment der Mobilisierung das Verlassen des Wohnorts ohne Genehmigung der Militärkommissariate und der für Reserven zuständigen Exekutivorgane verboten«, heißt es in dem seit heute wieder aktuellen Gesetz »Über die Mobilmachung in Russland«."
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