HS1982 schrieb am 11.11.2023 18:52:
Unbestreitbar ist aber, dass bereits bei Unterschrift der Verlauf der Kontaktlinie strittig und nicht eindeutig in den Vertragsdokumenten definiert war und damit waren anschließende Kampfhandlungen quasi unvermeidlich.
Das aber ist allen Verhandlungsparteien anzukreiden.Spannende These... und ja, wenn das tatsächlich so ist dann hätte der Vertrag so nicht unerschrieben werden dürfen, da bin ich ganz deiner Meinung.
Ich sehe das anders.
Internationale Verträge werden eh nie nach dem Wortlauf umgesetzt. Es gibt ja kein Gericht, das den Vertrag auslegt und die Partei, die gegen einen Vertrag verstößt, sanktionieren könnte.
Wer einen Vertrag bricht, hat in Zukunft halt mehr Schwierigkeiten, Verträge auszuhandeln, das ist alles.
D.h. man hätte, guten Willen vorausgesetzt, für diese Sache irgendeine Lösung gesucht und gefunden.
Und ohne guten Willen war der Vertrag eh nichts Wert, den zu unterschreiben oder nicht hätte keinen Unterschied gemacht. (Darauf ist es ja dann letztlich auch hinausgelaufen.)