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16 Beiträge seit 25.06.2001

StGB

kamka schrieb am 22. Juni 2002 19:33

> Während in islamischen Staaten das religiös bedingte Recht
> gelten kann, gilt in der BRD im Falle der Notwehr die
> Regeln,  die sich aus den gestgzlichen Vorschriften des
> Strafgesetzbuches ergeben.

Und ich stimme voll zu, wenn der Beitrag implizieren soll, daß eine
demokratisch legitimierte und unabhängige Rechtsform (auch wenn diese
unbestreitbar ebenso von religiösen Moralvorstellungen -- in diesem
Falle eben den christlichen -- abgeleitet ist) die bessere Wahl ist.

> Damit ist wohl klar, daß niemand einen gefährlichen Angriff auf
> seine Person hinnehmen muß.

Das halte ich wie gesagt für eine ganz gute Einstellung. Ich bezog
mich in meinem ersten Beitrag auch nur auf den für mich
widersprüchlichen Vergleich zwischen christlicher und islamischer
Rechtsauffassung (zurückhauen moralisch verwerflich, gegenüber
zurückhauen okay). Und auch das nicht im allgemeinen, um hier nicht
gelyncht zu werden, sondern nur auf die Aussage in dem erwähnten
Interview bezogen (ich kann an dieser Stelle leider nicht korrekt
zitieren, da das ein Beitrag im Rahmen der Berichterstattung zum
WTC-Anschlag war und mich nicht erinnern kann, wo das damals lief).
Ich hab mich nur ein bißchen gewundert, meine Aussage war ansonsten
völlig wertfrei. 

All die politischen und religiösen Konflikte kann ich, wenn
überhaupt, nur für mich persönlich bewerten, aber nicht im Kontext
einer der beiden Seiten, da ich nur von außen beobachte. Und das
bringt mich manchmal dazu, mich zu wundern - auch wenn mir klar ist,
daß es in solchen emotionalisierten Konflikten ohnehin längst nicht
mehr um Vernunft geht. Kann man vermutlich auch niemandem vorwerfen.

> Er kann sich, wenn Satz 2 erfüllt ist,
> im Verhältnis der Angriffswaffen so zur wehr setzen, daß der
> Angreifer nicht mehr fähig ist, den Angriff fortzusetzen.

Ich schätze, das bietet ein gewisses Konfliktpotential über die
Verhältnismäßigkeit, gerade auch, wenn man es mal im Zusammenhang mit
dem Nahostkonflikt sieht (ich weiß, da gilt das StGB nicht...).

Gruß

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