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Vergleichbare Waffen

Count Zero Interrupt schrieb am 14. September 2006 4:37

> Dir ist schon bewusst, dass mit "Elektroimpulswaffen" Taser und
> Elektroschocker gemeint sind?
So, und woher weisst du das?
Und was sind VERGLEICHBARE Waffen? Auffallend schwammig formuliert!
"Als Waffen sind Schlagstock, Elektroimpulsgerät und vergleichbare
Waffen... Waffen können auf Anordnung des Staatsministeriums des
Innern zeitlich befristet als Einsatzmittel erprobt werden."
Im Bayerischen Justizministerium arbeiten gute Juristen, die wissen
genau, wie mehr- und vieldeutig das formuliert ist.
Was heisst "zeitlich befristet"? Eine Stunde, einen Tag, ein Jahr,
100 Jahre? Das ist alles zeitlich befristet.
Was heisst "Einsatzmittel" und "erprobt"? In welcher Form, unter
welchen Voraussetzungen, welchem Kontext, gegen wen?


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