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2 Beiträge seit 27.01.2014

Re: In der WP ist das Prozedere unter "Double Irish With a Dutch Sandwich" zu fi

Die Geschichte mit dem Double Irish with a Dutch Sandwich ist
bekannt, aber nur mit einigem Aufwand zu betreiben.

Sowas lohnt sich für große Unternehmen wie Google oder Apple.

Die Grundzüge - aktive Gesellschaft in einem Niedrigsteuerland und
Holdingfirma in einem Staat, der Dividendeneinnahmen gering oder gar
nicht besteuert - gibt es auch in anderen Staaten.

Übrigens haben wir das in Deutschland auch. Reine Dividendeneinnahmen
werden nur mit 5% Körperschaftssteuer belegt. Bevor wir also mit dem
Finger auf die Holländer, Schweizer oder Spanier (auch da) zeigen,
sollten wir vor der eigenen Türe kehren!

Solange wir einen Binnenmarkt haben, in dem das Steuerrecht nicht
vereinheitlicht ist, wird es solche Konstruktionen geben.

Beispielsweise Zypern: Da brauche nicht drei Firmen, um den Erfolg zu
erzielen, da genügt eine!

Eine Zypern Limited zahlt auf Gewinne nur 12,5%. einnahmen aus
Intellectual-Property (Urheberechte, Marken, Lizenzen usw.) werden
aber zu 80% gar nicht erst  beachtet. Bleibt also am Ende eine
effektive Besteuerung von 2,5%!

Dieselbe Firma kann auch Holding sein, zB zu einer deutschen GmbH,
dann stellt die Holding der GmbH Rechnungen aus Intellectual
Property. Die GmbH setzt diese Rechnungen als Betriebsausgaben ab und
die Holding vereinnahmt die Beträge als Lizenzgebühren (und zahlt nur
2,5% Steuern darauf).

Wenn der Geschäftsführer der GmbH klug ist, fallen ihm noch weitere
typische Aufgaben einer Holding ein, die nun diese erledigt und nicht
mehr die GmbH. Die GmbH bekommt dafür Rechnungen von der Zypern Ltd. 

Dividenden der Zypern-Holding muß der oder die Gesellschafter der
GmbH in Deutschland normal mit 25% Abgeltungssteuer versteuern.
Natürlich kann muß man nicht ausschütten, sondern spart (thesauriert)
die versteuerten Gewinne in der Limited auf Zypern. Zumnidest kann
man die "Steuerersparnis" auf Zypern sparen und später schauen, wie
sich das Deutsche Steuerrecht entwickelt... Oder man überweist es in
die Schweiz... Oder man reinvestiert mit der Holding in einen
Firmenwagen oder Betriebswohnung, zahlt Dienstreisen; kurzum alles,
wo das Deutsche Finanzamt so kleinlich ist ;)

Aber das ist ja lange nicht das Ende der Geschichte.
Quelle und mehr:
http://www.taxsavingcorp.com/steuern-planen/steuerprivilegien/holding 

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