Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

737 Beiträge seit 06.11.2019

Re: Nicht nur zitieren, sondern auch verstehen :-), besonders die deutsche Sprac

1st Lt. Aldo Raine schrieb am 24.11.2022 14:31:

Helmut Jakoby (1) schrieb am 24.11.2022 09:26:

Karl Sten schrieb am 24.11.2022 00:14:

MajorGriffon schrieb am 23.11.2022 19:52:

§130 Abs. 1 Nr. 2 noch?

Frag fürn Freund...

Schon mal den ersten Absatz gelesen?

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.
gegen eine bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

Er ist ja nicht gegen Putin, weil er

- russisch (nationale Herkunft)
- Kaukasier (rassische Herkunft)
- Russisch-Orthodox (religiöse Herkunft)
- slawisch (ethnische Herkunft )

ist, sondern weil er ein Kriegsverbrecher ist.

Er wird ja auch nicht wegen der seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, sondern weil er persönlich Schuld auf sich geladen hat - unabhängig von nationaler, rassischer, religiöser oder ethnischer Herkunft.

Sollte Putin sich durch den VP beleidigt fühlen, kann er seinen Freund GS beauftragen Klage einzureichen - aber es ist keine Volksverhetzung.

Dein Duktus lässt zu wünschen übrig.
Mittlerweile ist es ein absoluter Faux-pas von "rassische Herkunft" bei Menschen zu sprechen bzw. zu schreiben. Bei Verwendung kann mit einiger Berechtigung von Rassismus ausgegangen werden, ob bewusst oder nicht (Nichtmuttersprachler/innen ausgenommen).
Ersatzweise kann mit "ethnische Herkunft" bzw. "Ethnizität" gearbeitet werden.

Zum Inhalt deines Posts; wenn das Aufwiegeln der Bevölkerung gegen einen Vertreter eines Landes stellvertretend für dieses nicht volksverhetzend ist, was dann? Wenn es legitim wäre, dann wäre es auch legitim alle anderen "Staatsvertreter", auch aus der Vergangenheit, in der Form zu verunglimpfen, welche eine Krieg angefangen haben.
Da würden ja einige hier im Forum Schnappatmung bekommen, wenn wir Joe Biden oder gar Barack Obama so in die Mangel nehmen würden.

Wenn der Vertreter dieses Landes ein räudiges Faschistenschwein ist, das offensichtlich eine perverse Befriedigung daraus zieht, sein Nachbarland völlig sinnlos in Schutt und Asche zu legen, dann soll die korrekte Benennung dieses Umstands Volksverhetzung dein? Geht’s noch? Du hättest wahrscheinlich auch noch gejammert und getobt, wenn man Hitler einen Nazi genannt hätte, oder?

Zuletzt erwähnte ich ja den Präsidenten der USA. Also so schlimm wie Du den jetzt betitelst, ich weiß nicht. Du kannst doch einen Präsidenten der USA, auch wenn die USA verschiedenste Länder bombardiert hat, nicht so unflätig beschimpfen, und das auch noch in einem Forum.
Und da Du einen sachlichen Vortrag einer Meinung mit "gejammert und getobt" beantwortest, lass ich Dich mal lieber in Ruhe. Aber ich würde mir an Deiner Stelle doch mal den geistigen Blutdruck untersuchen lassen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten