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mehr als 1000 Beiträge seit 26.04.2007

Re: Nicht nur zitieren, sondern auch verstehen :-)

Karl Sten schrieb am 24.11.2022 00:14:

MajorGriffon schrieb am 23.11.2022 19:52:

§130 Abs. 1 Nr. 2 noch?

Frag fürn Freund...

Schon mal den ersten Absatz gelesen?

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.
gegen eine bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

Er ist ja nicht gegen Putin, weil er

- russisch (nationale Herkunft)
- Kaukasier (rassische Herkunft)
- Russisch-Orthodox (religiöse Herkunft)
- slawisch (ethnische Herkunft )

ist, sondern weil er ein Kriegsverbrecher ist.

Er wird ja auch nicht wegen der seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, sondern weil er persönlich Schuld auf sich geladen hat - unabhängig von nationaler, rassischer, religiöser oder ethnischer Herkunft.

Sollte Putin sich durch den VP beleidigt fühlen, kann er seinen Freund GS beauftragen Klage einzureichen - aber es ist keine Volksverhetzung.

👍

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