Exoteriker schrieb am 02.07.2017 11:15:
Womit fahren dann Laster, Lieferwagen, Baumschinen, landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, Triebwagen auf nicht elektrifizierten Strecken?
Dass die städtischen und staatlichen Fahrzeuge vom Verbot ausgenommen sind - und zwar unabhängig von den Schadstoffwerten - sollte klar sein. Manche sind eben gleicher als andere.
Die Landwirte bekommen ihre Verbrenner per Verordnung und Gesetz verboten, der E-Traktor schafft dann zwei Reihen zu pflügen und muss dann wieder für 8 Stunden ans Ladegerät.
Sondergenehmigungen gibt es dann gegen schwarze Köfferchen.