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  • vaterlandsloser Geselle

725 Beiträge seit 08.07.2020

Re: Eine 50-prozentige Wirksamkeit ist die Voraussetzung für eine Zulassung?

Kurables brät schrieb am 11.05.2021 10:25:

Japp - und dabei ist es unerheblich, wie gross die Gruppe ist:

https://www.rwi-essen.de/unstatistik/109/#:~:text=Unstatistik%20vom%2002.12.2020,zu%2090%20Prozent%20wirksam%E2%80%9C%20sei.

Die Angabe bezieht sich auf Anteil an Erkrankten, nicht auf Anteil an Geimpften

Die „zu 90 Prozent wirksam“ bezieht sich also nicht auf 9 von 10 Menschen, die zur Impfung gehen, und auch nicht auf alle Teilnehmer der Studie oder alle Menschen, die sich in Deutschland impfen lassen. Sie ist eine relative Risikoreduktion, die sich auf die Zahl der Erkrankten bezieht, aber keine absolute Reduktion, die sich auf alle Geimpften bezieht.

Der Unterschied zwischen relativer und absoluter Risikoreduktion ist für viele Menschen schwer zu verstehen. Er wird vielleicht am Beispiel der Grippeschutzimpfung für Menschen zwischen 16 und 65 Jahren nochmals klarer. In einer Saison mit geringer Verbreitung des Grippevirus liegt die Wirksamkeit der Grippeschutzimpfung etwa bei 50 Prozent. Diese Zahl bedeutet aber nicht, dass 5 von 10 Geimpften vor der Grippe geschützt sind. Sie bedeutet, dass von je 100 Personen ohne Impfung zwei eine bestätigte Influenzainfektion bekamen, und von je 100 Personen mit Impfung nur eine.

eben, wie ich woanders geschrieben habe, gibt es nichtmal eine 50% Wirksamkeit absolut gesehen und darauf kommt es an. Darum sollte unter anderem die Klage von Frau Dr. Holzeisen vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die vorläufige Zulassung auch Erfolg haben. Dann wärs vorbei mit allen Impfstoffen.

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