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Avatar von mesidor1776
  • mesidor1776

mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.2015

Asyl nicht als einklagbares Recht sondern als Almosen.

Daher es ist Sache der Aufsichtsführung, also der Behördenleitung oder des Ministeriums, zu entscheiden wie großzügig oder rigoros Anträge bewilligt oder abglehnt werden. Ablehnung mit der Folge SOFORTIGER Abschiebung!

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