Daher es ist Sache der Aufsichtsführung, also der Behördenleitung oder des Ministeriums, zu entscheiden wie großzügig oder rigoros Anträge bewilligt oder abglehnt werden. Ablehnung mit der Folge SOFORTIGER Abschiebung!
Daher es ist Sache der Aufsichtsführung, also der Behördenleitung oder des Ministeriums, zu entscheiden wie großzügig oder rigoros Anträge bewilligt oder abglehnt werden. Ablehnung mit der Folge SOFORTIGER Abschiebung!