Asyl ist ein Recht, das wie jedes Recht auch mißbraucht werden kann. Keinen Rechtsanspruch auf Asyl in Deutschland, hat derjenige, auf den die Statuten der Genfer Flüchtlingskonvention nicht anwendbar sind. Es braucht mir keiner einreden, daß auf
Mr. X die Statuten der Genfer Flüchtlingskomision angewendbar sind, wenn sich Mr. X gerade in einem Staat aufhält, der ein Mitglied der EU ist.