bachmerat schrieb am 25.07.2015 12:09:
Asyl ist ein Recht, das wie jedes Recht auch mißbraucht werden kann. Keinen Rechtsanspruch auf Asyl in Deutschland, hat derjenige, auf den die Statuten der Genfer Flüchtlingskonvention nicht anwendbar sind.
Quark, der Rechtsanspruch leitet sich aus dem AsylVfG ab. Dort sind die Regeln der Genfer Konvention natürlich eingearbeitet aber eben auch die Regel nach Art. 16 GG...
Es braucht mir keiner einreden, daß auf
Mr. X die Statuten der Genfer Flüchtlingskomision angewendbar sind, wenn sich Mr. X gerade in einem Staat aufhält, der ein Mitglied der EU ist.
Was willst du mit dem wirren Satz eigentlich genau sagen?