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  • Stephan Schleim

mehr als 1000 Beiträge seit 27.01.2005

Noch etwas Formelles zu Blogs

Das häufig verwendete Bild vom Blog als "privates Wohnzimmer" ist nicht ganz richtig – es ist aber auch nicht ganz falsch:

Ein Blog ist öffentlicher als das Wohnzimmer; eher so etwas, wie ein Tag der offenen Tür, an dem man Fremde in die eigene Wohnung einlädt. Dann sollte man sich als Gast schon auch an die Regeln der Hausdame/des Hausherren halten. Und als Gastgeber kann man bestimmen, unter welchen Bedingungen man Leute hereinlässt. Wem die Regel nicht zusagen, der bleibt besser draußen.

Insofern laufen die Schreie mancher Leserinnen und Leser nach "Einhaltung der Grundrechte" meist ins Leere; manche denken gar, dem Gastgeber die Regeln diskutieren zu können.

Rechtlich gesprochen gilt hier aber die Vertragsfreiheit: Sowohl der Schreiber als auch der Leser könne beide zustimmen oder auch nicht zustimmen; wenn nicht beide zustimmen, kommt kein Vertrag zustande. Ansonsten wäre es eine diktatorische Beziehung.

Der Schreiber muss nicht schreiben, wie es dem Leser gefällt; er kann auch gar nicht schreiben. Und der Leser muss nicht lesen oder kommentieren, was der Schreiber schreibt.

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