Nicht die Formulierung eines Ziels ist verfassungsfeindlich sondern die geplante Entmachtung des Parlaments. Das Ziel wird von der LG vorgegeben und durch nötigende Maßnahmen erzwungen. Ein Klimarat soll die erforderlichen Schritte formulieren , diese sollen vom Parlament in gesetzesform verabschiedet werden. Das ist eine vollständige Entmachtung des Parlaments und entspricht nicht unserer Verfassung. Statt dessen hat es diktatorischen Charakter.