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  • jc1

mehr als 1000 Beiträge seit 16.07.2012

Nö. Dem steht das Besoldungs- und öD-Tarifrecht entgegen

Samtiger schrieb am 17.05.2024 17:28:

Planwirtschaft.

Es wäre auch zum Beispiel möglich des Gehalt der für die Energieversorgung zuständigen Amtsträger umgekehrt proportional an den Strompreis zu koppeln.

Wer mit öffentlichen Aufgaben "beliehen" ist, denn das ist Merkmal eines Amtsträgers, dem können höchstens "Erfolgsprämien" für vertraglich vereinbarte Extrawürste zuerkannt werden, nicht aber Abzüge, außer bei Dienstpflichtverletzungen. Wer aber lediglich Dienst nach Vorschrift leistet, dem kann nicht weniger Sold als seiner "Besoldungsgruppe" zugestanden ist, ausgezahlt werden. Das verstieße gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn.

Das ist nunmal so in Deutschland, seitdem im 12. Jahrhundert die Magistralen die ehernen Fundamente dieser Kaste tief und fest im Innersten des Staatswesens versenkten. Daran ändern auch so neumodische Erfindungen wie "elektrische Energie" nichts. Man bringt vielleicht ein paar pseudo-leistungsorientierte Schnörkel am Soldrecht an oder schneidet ein paar vertrocknete Zöpfe wie den "einfachen Dienst" für Beamte ab, aber ansonsten läßt man deren Funktionäre als Trittbrettfahrer an den Tarifverbesserungen, die ihre öD-Angestellten-Kollegen für sie erstreiten, also am gedeckten Tisch tapfer und nimmfest teilnehmen.

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