szul schrieb am 16.02.2023 16:30:
Ein Visum berechtigt nicht zum Bezug von Sozialleistungen.
[/quote]
Naja, ist im Grundsatz korrekt. In der Realität erfolgt dann aber in jenen Fällen, die sich zum Ziel gesetzt haben in D. bleiben zu können ein Asylantrag und schon ist man im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Übrigen ist das gar nicht so selten....