eeR4xoe9 schrieb am 16.02.2023 17:02:
zwischen dem Leid, alles Hab und Gut und Angehörige verloren zu haben zwischen einem Kriegsgebiet wie der Ukraine und einem Naturkatastrophengebiet wie Syrien und Türkei. Die Ukrainer sind mir willkommen, aber warum geht das nicht auch für die Erdbebenopfer?
Meine Meinung dazu habe ich hier schon kundgetan:
Auszug:
Nur die politisch verfolgten Flüchtlinge als solche anzuerkennen wird der Realität nicht mehr gerecht. Wenn das Leben bedroht ist, ist es doch etwas fragwürdig, dass wir nur politisch Verfolgte anerkennen. Es wäre zu überlegen, die Flüchtlingskonventionen zu überprüfen, um ggf. die Definition eines Flüchtlings anzupassen;
Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.
Besonders der von mir gefettete Teilsatz trifft bei besonders großen Katastrophen auch auf betroffene Flüchtlinge bzw. auf deren Heimatland zu.
Man sollte nicht vergessen, wann (1951) und warum die Genfer Flüchtlingskonvention entstanden ist. Damals war es noch in den Anfängen z.B. der Entwicklungshilfe (1960er Jahre) und die Zustände in den "armen" Ländern wurde noch als "Gott gegeben" empfunden. Das die Bevölkerung sich einmal "auf den Weg machen" würde, war außerhalb des Scopes.