Letztlich läuft das bzgl. Krankheitskosten darauf hinaus, eine private (Reise-) Krankenversicherung für die 3 Monate abzuschließen. Solange nicht massive Vorerkrankungen bestehen, sind die Kosten dafür überschaubar.
Es besteht kein Grund, die Kosten dem Steuerzahler aufzubürden.