Demokratix schrieb am 05.01.2022 20:03:
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Am 1.1.2001 wurde es gesetzlich festgelegt, dass Ärzte schwere Impfnebenwirkungen melden müssen. Sollte also jemand wegen schweren Impfnebenwirkungen beim Arzt sein, dann wird der Arzt dies melden müssen.
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Stimmt nicht. Der Arzt muss nur melden, wenn er selbst den begründeten Verdacht hat, dass eine Impfnebenwirkung vorliegt (und wer will nachweisen, dass ein Arzt eine begründeten Verdacht hatte). Da die Meldung nicht vergütet wird und oft der eigenen Ideologie widerspricht und da die Nebenwirkungen unspezifisch (heißt auch anders begründbar) sind, unterbleibt die Meldung eben vielfach.
Auch sind die Wartezeiten bei Fachärzten (z.B. Kardiologie und Neurologie) derart lang, dass schon aus diesem Grund ein Meldeverzug zu erwarten ist.
Zudem kommen tödliche Infarkte und Schlaganfälle gar nicht mehr zum Arzt.