Schön und gut, insoweit ist die normative Regelung ja auch richtig.
Und wie sieht deren Anwendung in der Praxis aus?
Bei einer wie auch immer gearteten Wirkung der Impfung muß an einem Punkt ein Mediziner stehen, der entscheidet "dies ist eine schwere Impfreaktion!" oder eben das Gegenteil. Wenn ich mir die gedankenlose Praxis im Medizinbetrieb für Kassenpatienten anschaue....
Beim bislang - gottseidank einzigen - Impfreaktionsfall in meiner Bekanntschaft, wäre ich mir nicht so sicher, daß der Meldeverpflichtung rechtzeitig und angemessen nachgekommen wurde. Denn die Erkenntnis, daß da etwas massiv aus dem Ruder läuft benötigte Zeit von Ende März (Auftreten erster Symptome - sie wurden als Covid-Erkrankung nach der zweiten Imfpung diagnostiziert) bis zum letzten Montag, als die Patientin - dann endlich - notfallmäßig in eine fachlich geeignete Station eingeliefert wurde.
trainspotter