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  • DrM

mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2000

Schwere Impfreaktionen sind meldepflichtig!

Liubas Thread wurde gestern inklusive meiner Antwort gesperrt, daher noch mal meine Antwort:

Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht
einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden
gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig. Die Meldung
erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind
nach § 11 Abs. 3 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle
der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen
Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den
Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form
(personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Meldeboegen/Impfreaktion/
impfreaktion_node.html

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