Sollte jegliche mögliche Beeinflussung durch eine Berichterstattung auf Prozess-Beteiligte (inklusive möglicher Zeugen) vermieden werden, müssten die Medien konsequenterweise bis zum letztinstanzlichen Urteil warten. Damit wäre dann auch die übrige Öffentlichkeit auszuschließen.
Absolut korrekt, so sollte und müsste es sein! Zumindest bis Medien zwischen Vorverurteilung, Verunglimpfung, Sensationslust und Bildzeitungniveau unterscheiden können .
Das Recht auf Information die der Kollege hier ableitet, bedient letztlich nur die Gier der Medien.