Wenn nicht der Ort der Erzeugung der Emission, sondern der des Empfängers des Produktes ausschlaggebend ist: Ist dann auch der Lieferant von Kohle und Erdgas zu belasten, anstelle desjenigen, der es verbrennt?
Wenn nicht der Ort der Erzeugung der Emission, sondern der des Empfängers des Produktes ausschlaggebend ist: Ist dann auch der Lieferant von Kohle und Erdgas zu belasten, anstelle desjenigen, der es verbrennt?