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  • PeterMaier112358

582 Beiträge seit 04.09.2020

Wir haben keine Gesetzgebungsbefugnis in anderen Ländern

Prinzipiell ist das schon eine interessante Frage, wem der Co2 Ausstoß zugerechnet werden muss. Wobei es mich wundert, dass Russland als großer Exporteur von Erdgas und Erdöl damit weniger CO2 pro Kopf zu verbuchen hätte.
Da allerdings weder die exportierenden Länder bestimmen können, was mit ihren exportierten Gütern geschieht noch die importierenden Länder legislativen Einfluss auf die Herstellung der Güter haben halte ich diesen Ansatz für fragwürdig.

Gibt es eine Art Gewohnheitsrecht beim Co2 Ausstoß?
Sollen historische Co2 emissionen angerechnet werden?
Wird die historische Bevölkerungsentwicklung angerechnet?
Werden Technologien zur Überwindung der Klimaerwärmung angerechnet?
Haben besonders heiße oder besonders kalte Länder Anrecht auf einen höheren pro Kopf Ausstoß?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.12.2021 21:05).

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