Populist schrieb am 23.08.2021 18:58:
Es geht ja nicht allein um das Selbstbestimmungsrecht, sondern insbesondere bei den im Artikel erörterten Spätabtreibungen immer auch um die körperliche oder geistige Gesundheit der Mutter.
Es geht in der Diskussion vor allem ums Selbstbestimmungsrecht!
Wenn es ums Leben der Schwangeren geht, steht Lebensschutz gegen Lebensschutz plus Selbstbestimmungsrecht. Diese Fälle sind (glücklicherweise) selten – und i.d.R. unumstritten, sofern man nicht mittelalterliche Standards wieder einführen will. Deshalb steht's ja so im Gesetz. § 218a Absatz 2 StGB