Das sind übliche Standardeingriffe, die aus rein medizinischen Gründen vielfach angewendet werden, zum Beispiel wenn die Frucht abstirbt, oder zur Behandlung verschiedenener Erkrankungen.
Es hat Fälle an katholisch geführten, öffentlichen Krankenhäusern gegeben, wo Frauen Krebsoperationen wegen bestehenden Schwangerschaften verweigert wurden, aber auch, wenn es nur sein könnte, dass sich im aktuellen Zyklus noch ein Ei einnisten könnte (Frage vor der OP: Hatten sie in diesem Zyklus ungeschützten Verkehr? Dann müssen sie mit der Operation warten bis zum nächsten Zyklus)!
Der Fall in Irland, wo man die indische Zahnärztin am abgestorbenen Fötus vorsätzlich sterben liess, sollte dem einen oder anderen noch in Erinnerung sein.