Populist schrieb am 23.08.2021 18:02:
wann ist es meiner Entscheidung unterworfen? Ganz sicher nach Kenntnisnahme des dicken Bauchs, der ausbleibenden Monatsblutung, oder der Übelkeit beim Gurkensalat.
Aber selbst dann liegt ja ein Rechtsgüterkonflikt vor, der eine Abwägung zwischen den Rechten der Mutter und etwaigen Rechten des ungeborenen Kindes erfordert. Deswegen wird ja auch von Schwangerschsfts*konflikt*beratung gesprochen.
Kein Widerspruch zu meiner Aussage! Jurisdiktion ist immer mit Rechtsgüterabwägung verbunden.