Du stellst ernstzunehmende Fragen. Ich tu mein Möglichstes, um dem gerecht zu werden:
Der Zusammenhang zur Frage ist das Abtreibungsrecht. Das ist im Unterschied zur Fehlgeburt oder zum lebensunfähigen Frühchen eine Angelegenheit der menschlichen Entscheidungskraft.
Darum erzähl ich dir keinen Kappes von wegen Samenzelle oder Ei solo noch nicht, nach Befruchtung doch –
– sondern beschränk mich auf die Frage: wann ist es meiner Entscheidung unterworfen? Ganz sicher nach Kenntnisnahme des dicken Bauchs, der ausbleibenden Monatsblutung, oder der Übelkeit beim Gurkensalat.
Ab dem Zeitpunkt, dass ich davon weiß, ist das Ungeborene Mensch genug, um zur Jurisdiktion zu kommen.