Emrymer schrieb am 23.08.2021 17:39:
Und warum gilt das Aussehen der Embryonen dann als unzureichend?
Denn auch die haben ja die nötigen Erbanlagen und vergleichsweise früh auch schon alle Glieder - nur eben noch nicht in den späteren Proportionen.
Ich habe zu keinem Zeitpunkt mit dem "Aussehen" der Embryonen argumentiert.
Die Menschwerdung ist aus meiner Sicht ein längerer Prozess, und zu Beginn der Schwangerschaft überwiegen auf meiner Sicht die Rechte der Mutter. Je weiter die Menschwerdung fortgeschritten ist, umso mehr Gewicht gewinnen die Schutzrechte des ungeborenen Kindes.