Stephan Schleim schrieb am 23.08.2021 21:34:
Wenn es ums Leben der Schwangeren geht, steht Lebensschutz gegen Lebensschutz plus Selbstbestimmungsrecht. Diese Fälle sind (glücklicherweise) selten – und i.d.R. unumstritten, sofern man nicht mittelalterliche Standards wieder einführen will. Deshalb steht's ja so im Gesetz. § 218a Absatz 2 StGB
Ich schrieb "körperliche oder geistige Gesundheit". Das impliziert nicht zwingend akute Lebensgefahr.