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Avatar von mal_so
  • mal_so

mehr als 1000 Beiträge seit 19.01.2010

das Kind im Mutterleib kann nicht Asyl sagen

Da würde der Fötus auch gerne Asyl sagen, da ihm mit der Abreibung der Tod droht.

Darf die Entscheidung on ein Baby leben darf,
von der soziale Herkunft oder davon,
dass die Mutter das Kind erziehen und ernähren kann, abhängen?

Unsere Gesellschaft hat für die Mutter und das Baby eine Verantwortung.

Es gibt bei uns keine Todesstrafe, egal welcher bestialisch Tat der Täter überführt wurde.

Beim den Baby ist das einzig was ihm "vorzuwerfen" ist, das sich Samen- und Eizelle in der falschen Gebärmutter vereint haben.
Ist das ausreichend für ein Todesurteil?

Die Gesellschaft sollte für solche Kinder, die ethische und materielle Verantwortung übernehmen.

Wo bei uns jedem Migrant der Asyl sagen kann, unbegleitet Minderjährige und jedem dem im Abschiebe-Land der Tod drohen könnte, ein lebenslanges Bleiberecht, mit lebenslanger staatliche Alimentation angeboten wird.

Da wäre es ein moralisch muss, diesen Kind auch Asyl zu gewähren, mit einem lebenslangen Bleiberecht und staatlicher Alimentation, genau so wie unbegleitet Minderjährige, denn auch dieses Kind ist de facto ohne Eltern.

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