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  • Leser2015

492 Beiträge seit 19.11.2015

Weltanschauliche Fragestellung aus dem Bereich der Gefahrenabwehr

Bereits heute wird die politische Frage einer Impfpflicht gegen Infektionskrankheiten innerhalb Europas sehr unterschiedlich gehandhabt (https://de.wikipedia.org/wiki/Impfpflicht); im Norden gibt es sie kaum, und historisch einig war man sich überregional scheinbar allein hinsichtlich der Pockenschutzimpfung.

Weltanschaulich geht es, ähnlich wie in der Organspende-Debatte, wohl letztlich darum, ob nicht doch ein Teil eines jeden Individuums irgendwie im Besitz eines Kollektivs sein könnte, das daher Solidarität erzwingen dürfe. In Deutschland berührt diese Idee verfassungsrechtlich die Garantie des Konzept der Menschenwürde, besonders die sogenannte Objektformel (https://de.wikipedia.org/wiki/Objektformel).

Ethisch problematisch an jeder Impfpflicht ist sowohl, dass dadurch jeder konkrete Mensch explizit zu einem Objekt gemacht wird, nämlich zu einem bloßen Mittel zur Erreichung einer infektionsbezogenen Herdenimmunität –, weil jede Pflicht definitionsgemäß über eine freiwillige Handlung zum Eigenschutz weit hinausreicht –, als auch, dass jede Impfung völlig gesunde und eben noch nicht therapiebedürftige Menschen betrifft, weswegen jedes Impfopfer genau eines zuviel sein sollte! Herkömmliche Impfstoffe, etwa der im Artikel erwähnte gegen die Masern, gelten als lange erforscht und außerordentlich sicher, während beides auf die bislang in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gegen COVID-19 nicht zutrifft.

In der Entwicklung sind wohl noch Novavax, Sanofi, Valneva sowie der umstrittene von Prof. Stöcker (https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/impfstoffe-novavax-sanofi-valneva-100.html, https://www.pharmazeutische-zeitung.de/was-ist-dran-am-antigen-impfstoff-124242/, https://www.pei.de/SharedDocs/FAQs/DE/coronavirus/zulassungsprozesse-impfstoff/coronavirus-phasen-impfstoffentwicklung-auslassen.html?nn=172182, https://www.rnd.de/gesundheit/stoecker-plant-corona-impfstoff-zulassung-ausserhalb-europas-3V7CYOOHWFDBNEPZQ7A7V6ITUA.html).

Vor diesem Hintergrund ist aus meiner Sicht eine etwaige Impfpflicht gegen COVID-19 derzeit gleich aus einem ganzen Bündel von Gründen abzulehnen. Erstens kann sich doch schon jetzt, außer den kaum gefährdeten Kindern und Jugendlichen, jeder zum Eigenschutz freiwillig impfen lassen, weshalb das Argument des Fremdschutzes durch Impfung eigentlich nur noch Personen beträfe, die aufgrund einer medizinischen Indikation selbst nicht geimpft werden dürfen. Jedoch wie viele Menschen wären dies schätzungsweise und wegen welcher Grundleiden, denn könnten all die Impfopfer, über die in der Presse leider kaum berichtet wird, nicht am Ende deutlich zahlreicher und vielleicht auch jünger sein?

Zweitens garantiert keine Impfung sterile Immunität; auch Geimpfte können SARS-CoV-2 verbreiten.

Drittens sollten von einer Impfpflicht Betroffene eine Wahlmöglichkeit zwischen herkömmlichen und hinsichtlich späterer Nebenwirkungen heute nicht einschätzbaren, gentechnischen Produkten haben.

Viertens sollte das Bundesverfassungsgericht dringend die Frage klären, unter welchen Umständen eine Impfpflicht überhaupt gerechtfertigt sein könnte! In manch europäischem Land findet sich etwa eine Impfpflicht gegen Diphtherie, Hepatitis B, Hib, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Pneumokokken, Röteln, Tetanus, Meningokokken, Windpocken, Tuberkulose, was insgesamt wohl besonders auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen abzielen wird; allerdings wäre daneben eine Impfpflicht gegen Influenza, Pneumokokken oder welche Infektion auch immer politisch denkbar.

Letztlich geht es um die weltanschauliche Frage, wann ein Staat Menschen zu deren Schutz aufgrund welcher abstrakten Gefahr zu was genau zwingen darf, denn nicht jedes Übel ist gleichermaßen fatal.

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