Arbeitsrechtlich ist es anscheind schon so, daß es da Obergrenzen für die Tragedauer und eine vorgeschriebene medizinische Vorsorgeuntersuchung (G26) für Arbeitnehmer gibt, die durch eine Maske (im Unterschied zu einem Gebläseatemschutz) geschützt werden müssen. Wenigstens ist das für richtige Masken so, aber wenigstens teilweise gilt das auch schon für ffp2, siehe
https://www.apotheken-umschau.de/news/ffp2-masken-im-job-recht-auf-pausen-774479.html.