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  • WiltshireCat

764 Beiträge seit 02.11.2021

"Billigung eines Angriffskriegs"

ist ja offenbar strafbewehrt. (Jedenfalls, was Russland/Ukraine betrifft. Im Nato-Krieg gegen Serbien ff. war das nicht so.)

Damit steht die Bewertung der Vorgänge in der Ukraine seit 2003, des Putsches 2013/14 und des nachfolgenden Kriegs im Donbass 2014 bis heute als NATO-Aggeression außerhalb des gesetzlich erlaubten Meinungskorridors. Erlaubt bleibt nur die ahistorische Sicht, nach der der blutrünstige Sauron Putin mit seinen plündernden und vergewaltigenden Orkhorden das friedliche Auenland Ukraine überfallen habe.

Wir führen offen Krieg gegen Russland, und das erste Opfer sind Demokratie und Meinungsfreiheit. Wehret den Anfängen, sonst wird das schlimmer.

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