Wolf Tambowski schrieb am 10.12.2023 03:18:
ratwol22 schrieb am 10.12.2023 03:08:
…
Deine Verlinkung führt zu einer Webseite mit kyrillischem Alphabet. Da muß ich passen!
Ich gehe allerdings davon aus, daß es sich hier nicht um einen Oligarchen handelt.https://www.deepl.com/translator:
Die Verfassung der Russischen Föderation (Artikel 62) gewährt ihren Bürgern das Recht, auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates zu besitzen. Der Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit durch einen Bürger der Russischen Föderation hat nicht die Beendigung der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation zur Folge[24].
…
In Russland sind russische Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland gemäß dem Föderalen Gesetz "Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst" von der militärischen Registrierung befreit.
Daß eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht verboten oder illegal ist, weiß ich aus meinen Kenntnissen während meiner Arbeit zum Iran.
Ich weiß dies auch aus dem innerdeutschen Disput zu diesem Thema in den letzten Jahren.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nicht das eigentliche Thema meines den Thread initiierenden Beitrages. Das eigentliche Thema ist die Festnahme eines Menschen auf dem Territorium Rußlands für einen Post in sozialen Medien.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.12.2023 03:33).