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  • Gast (16461)

mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.2015

Das BVerfG wird entscheiden - oder Schiedsgerichte

Bei aller "gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten" - was schon an sich ein Kaugummi und sehr dehnbar ist - wird das Ganze nicht ohne eine juristische Auseinandersetzung geregelt werden.

Und da ausländische Investoren dabei sind, kann es durchaus sein, dass andere Entschädigungsmechanismen und so hübsche Dinge wie "Gewinnerwsrtungen" auf den Tisch kommen.

Gegen einen Versuch, wenn sich die Initiative bereit erklärt, das Risiko einer solchen Entscheidungen auf die Mieten umzulegen, habe ich nichts. Eine Subventionierung von Bestandsmieten durch die Allgemeinheit wäre mE nicht gerechtfertigt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.01.2022 16:27).

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