Gast (16461) schrieb am 13.01.2022 16:27:
Bei aller "gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten" - was schon an sich ein Kaugummi und sehr dehnbar ist - wird das Ganze nicht ohne eine juristische Auseinandersetzung geregelt werden.
Das eigentliche Problem ist, dass ein Großteil der Wohnungen früher Berlin gehört hat und vom Senat verkauft wurde. Eine Enteignung käme einer Rückabwicklung des Kaufvertrags gleich. Kein ordentliches Gericht wird dem stattgeben.