eine Einschätzung in der WikiP
Das [1962 erlassene Röhren-]Embargo hatte Bestand bis November 1966, da es außer dem durch den Vertrauensverlust für die westliche Welt entstandenen Schaden keinen nennenswerten Einfluss hatte. Für westdeutsche Firmen kam der direkte Export von Röhren in die Sowjetunion wieder in Gang mit den 1970 begonnenen Röhren-Erdgas-Geschäften.
Wer weiß schon heute, was wir in den nächsten Jahren noch erleben werden. Die Zeit schrieb damals (1966):
Von der Größe der Wunde, die wir uns selbst zugefügt haben, bekommen wir einen Begriff, wenn wir die heutige brachliegende Kapazität unserer Stahlindustrie betrachten und uns die Kurse der Stahlaktien im Börsenzettel ansehen. Wenn – wie es in dem Börsenbericht einer Wirtschaftszeitung kürzlich hieß – die Aktien der besten Stahlwerke „zum Schrottpreis gekauft werden können“ und wenn man den heutigen Börsenkurs der Mannesmann-Aktie von 119 mit dem Kurs von 217 vergleicht, den diese Aktie im Juni 1963 hatte, so hat dieser Rückgang natürlich viele Ursachen; manche von ihnen war vermeidbar, manche kaum vermeidbar, aber die allervermeidbarste war diese Röhrenembargo. Der schlimmste Schaden aber, der der deutschen Wirtschaft durch dieses Röhrenembargo drohte, war eine Erschütterung der Vertrauenswürdigkeit deutscher Firmen bezüglich ihrer Lieferungen gewesen.
und
Die Sowjetunion hat sich inzwischen eine sehr leistungsfähige eigene Röhrenindustrie aufgebaut; sie bekommt auch laufend großkalibrige Rohre in nicht unbeträchtlichen Mengen von Schweden und Japan.