nochjemand schrieb am 08.09.2021 18:53:
Gerade die BG dagehabt. Wer ins homeoffice geht, muß folgendes erfüllen, es wird vom AN bezahlt, der das als Werbekosten absetzen kann.
Abschließbares Arbeitszimmer
Ergonomischer Stuhl
Höhenverstellbarer SchreibtischDazu gibt es einige Einschränkungen, von denen ich Diese am kuriosesten finde:
Verunglückt der AN auf dem Weg vom Arbeitszimmer zur Toilette ist das kein Arbeitsunfall, die private Versicherung des AN ist für die Regulierung zuständig, sofern existent.Das ist ein Sechser beim Bullshitbingo!
OK, dann geh ich halt mobil arbeiten und spar mir den Quark ;-)