Lieber Karl,
Ich habe Links und Artikel im Internet gelesen und gelesen ...
... ich werde mein Haupt neigen: Punkt 1 und 2 meiner Liste hast Du entkräftet.
Tatsächlich verpflichtet die Unverletzlichkeit von diplomatischen Vertretungen nur das Gastland.
Tatsächlich befinden sich Syrien und Israel seit 1973 im Kriegszustand.
Doch nun hast Du einen neuen Ball ins "Spiel" gebracht:
Karl Sten schrieb am 07.04.2024 16:54:
...
Und da das Ziel ein General einer feindlichen Macht war - wird dies möglicherweise eine andere Bewertung erfahren als die Tötung eines Zivilisten.
...
Es sieht so aus: Israel und Iran haben einander nicht den Krieg erklärt ...
... Vorausgesetzt, Du hast keine anderen Informationen.
(in Wirklichkeit ist das Verhältnis zwischen Jerusalem und Teheran alles andere als friedlich, wie eigentlich jeder politisch Interessierte wissen sollte)
Kann nun der Luftangriff auf die diplomatische Vertretung der IR Iran in Damaskus als Angriff Israels auf das Staatsgebiet der IR Iran gelten?
Zu dem Anschlag auf die israelische Botschaft in Argentinien hat sich Islamische Dschihad der Palästinenser bekannt. Durch abgefangene Nachrichten konnte die Komplizenschaft von Imad Mughniyya (libanesische Hisbollah) nachgewiesen werden. Im Mai 1998 wies Argentinien 6 Diplomaten der iranischen Botschaft aus mit dem Vorwurf, daß die Ermittlungsbehörden Beweise für deren Beteiligung an dem Anschlag haben.
Du siehst: ich habe mich vorbereitet.
Kann nun der Bombenanschlag auf die diplomatische Vertretung Israels in Buenos Aires als Angriff Irans auf das Staatsgebiet Israels gelten?
Ein Angriff auf das Staatsgebiet einer Nation ist ein kriegerischer Akt, der regelmäßig in einem Krieg mündet.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.04.2024 23:04).