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  • Karl Sten

mehr als 1000 Beiträge seit 14.08.2015

Ich habe das sehr wohl verstanden ...

Megameister schrieb am 07.04.2024 21:11:

Die Begründung habe ich gelesen, aber sie taugt halt nichts.

Diese Behauptung beweist leidiglich, dass Sie das Völkerrecht an diesem Punkt nicht verstanden haben.
Tatsache ist, dass ein Botschaftsgelände das territoriale Hoheitsgebiet des Staates ist, der diese Botschaft dort hat.

Von daher ist die Schläue Ihrer Frage schnell festzustellen. Sie hatten keine Ahnung oder haben eben den Kontext nicht verstanden.
Faktisch ist das ein vorsätzlicher und völkerrechtswidriger Angriff Israels auf das Hoheitsgebiet des Iran gewesen. Da können Sie sich noch so winden und in Spitzfindigkeiten üben!
😉

Es geht um Exterritorialität:

https://de.wikipedia.org/wiki/Exterritorialit%C3%A4t

Exterritorialität (lateinisch ex terra, „aus dem Land heraus“), teilweise auch als Extraterritorialität bezeichnet, beschreibt die Ausnahmestellung gegenüber der Hoheit des Aufenthaltsstaates. => Betrifft grundsätzlich erstmal also nur die Rechtsstellung Syrien gegenüber dem Iran.

Diplomaten und ihre Liegenschaften unterliegen grundsätzlich der Rechtsordnung des Empfangsstaates. Die wirksame Erfüllung der Aufgaben der diplomatischen Mission als Vertretungsorgan des Entsendestaates wird aber durch die Einräumung von Privilegien sichergestellt.

Exterritoriale Liegenschaften im Sinne von Bereichen, über die der Empfangsstaat keine Gebietshoheit hätte, mit der Folge, dass sie zu Exklaven eines anderen Staates werden, gibt es im modernen Völkerrecht nicht mehr. Die Grundstücke einer ausländischen Mission sind integraler Bestandteil des Staatsgebietes, auf dem sie liegen.

Zusammengefasst: Es gibt kein iranisches Staatsgebiet in Syrien.

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