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  • ratwol22

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2022

Völkerrecht läßt sich nicht verbiegen

Der Luftangriff auf das Konsulat der IR Iran in Damaskus - die iranische Botschaft liegt genau daneben auf denselben Grundstück -, verstößt gleich dreifach gegen geltendes Völkerrecht:

- Die Unverletzlichkeit diplomatischer Vertretungen (das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen )
- Das Verbot der Führung eines Angriffskrieges, in diesem Fall durch Israel gegen Syrien (UN-Charta)
- Das Verbot extralegaler Hinrichtungen (UN: internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und seine fakultativen Protokolle)

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UDHR bzw. deutsch AEMR) verbietet die Todesstrafe sogar grundsätzlich: Art. 3.

Die Folgen dieses Luftangriffes für die weltweite Sicherheitslage sind enorm: Alle Nationen, in denen sich diplomatische Vertretungen Israels befinden, werden nun gegen ihren Willen in die forderste Konfliktzone katapultiert.

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