Der Luftangriff auf das Konsulat der IR Iran in Damaskus - die iranische Botschaft liegt genau daneben auf denselben Grundstück -, verstößt gleich dreifach gegen geltendes Völkerrecht:
- Die Unverletzlichkeit diplomatischer Vertretungen (das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen )
- Das Verbot der Führung eines Angriffskrieges, in diesem Fall durch Israel gegen Syrien (UN-Charta)
- Das Verbot extralegaler Hinrichtungen (UN: internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und seine fakultativen Protokolle)
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UDHR bzw. deutsch AEMR) verbietet die Todesstrafe sogar grundsätzlich: Art. 3.
Die Folgen dieses Luftangriffes für die weltweite Sicherheitslage sind enorm: Alle Nationen, in denen sich diplomatische Vertretungen Israels befinden, werden nun gegen ihren Willen in die forderste Konfliktzone katapultiert.