Das Gutachten sagt im wesentlichen, dass das russische Geld nicht einfach den Russen weggenommen und der Ukraine geschenkt werden darf. Solange also die EU überhaupt noch etwas an ihrer eigenen Rechtsstaatlichkeit liegt, müssen die jetzt die Finger vom Plan lassen (das Geld in einer Art Fond anlegen, wo bei Missmanagement dann Russland in voller Höhe entschädigt werden muss, ist ja wohl nichts, was die Kriegstreiber dort toll finden.)
Demnach dürften die russischen Vermögenswerte nicht enteignet und es müsse ein Datum festgelegt werden, bis wann die Maßnahme beendet sein soll. Außerdem müsse man sich auf liquide Mittel beschränken und das Kapital samt Zinsen später an Russland zurückzahlen.
Es darf nicht einfach weggenommen werden, sondern man muss sogar ein Datum nennen, wann man das Geld zurückgibt. Und man darf keine Schulden im Namen von Russland machen.
Letzteres ist ja eigentlich selbstverständlich, aber die Idee hätte glatt von Frau Baerbock kommen können.