Nehmen wir Deine Aussage mal als wahr an- der russische Staat hätte Zivilflugzeuge im Besitz westlicher Firmen "eingefroren".
Welchen rechtlichen Einfluss hätte das auf das "einfrieren" von Vermögen russischer Privatleute seitens der EU? Wird das damit auf einmal legal?
Ich zeige Dir mal auf, wie das- um zum Ergebnis des "Einfrierens" zu kommen- in einem Rechtsstaat zu laufen hätte.
-der russische Privatmann müsste (a) Schulden im westlichen Land haben und rechtskräftig auf Begleichung verklagt worden sein oder (b) rechtskräftig auf Schadensersatz für irgendwas verklagt worden sein oder (c) rechtskräftig eines Verbrechens für schuldig befunden worden sein.
Dann hat man eine rechtliche Handhabe, das Privatvermögen dieser Person bis zur Begleichung der Schuld einzufrieren oder auch zu pfänden.
Keine dieser Konstellationen ist auf die "Oligarchen" anwendbar, oder?
Zu Deinem Argument mit dem "verrechnen": Nimm mal an Dein Nachbar A klaut Dir Dein Auto. Dann klaust Du dem Nachbarn B das Auto und sagst "hols Dir doch ein Auto von Nachbar A". Genauso doof ist diese Argumentation.
Gruss cronos