Prager Münzkonsortium schrieb am 27.01.2023 11:11:
Russland hält sich mit seinem Angriffskrieg nicht ans Völkerrecht. Warum sollte es dann irgendeinen völkerrechtlichen Schutz in Anspruch nehmen können?
Hmm, das könnten Sie vielleicht mal etwas genauer rechtlich beleuchten. Die abgedroschenen Phrasen langweilen.
"Angriffskrieg"? Vielleicht nach westlicher Interpretation, aber was zählt die schon noch. Mir kommen da so Sachen wie IGH-Urteil zum Kosovo 2008 in den Sinn, UN-Charta zu Bündnisschlüssen und militärischem Beistand im Angriffsfall (Ukraine als Aggressor gegen die unabhängigen Volksrepubliken), eventuell noch Umsetzung der UN-Resolution 2022 vom 17.05.2015 im Zuge des vom Westen so glorifizierten "Responsibility to protect".
Mag man ja alles sehen, wie man möchte. Nur die eigene Sicht auf die Dinge als die allein gültige zu betrachten, sollte angesichts der mauen Unterstützer zu denken geben.
Und manchmal ist es eben blöd, wenn Konkurrenten sich die "neu ausgedachten Spielregeln des Westens" vielleicht zueigen machen. Ich sage da nur "Der Zauberlehrling" aka "die Geister, die der Westen rief ..." 😎