maymue schrieb am 7. November 2013 07:44
> Die Erkenntnisse der Augsburger Staatsanwaltschaft sind doch mehr
> Seifenoper als Wissenschaft, jetzt mal echt oder?
> Alles ist sehr, sehr unklar. Klar ist nur, dass die Theorie von der
> "Nazi-Raubkunst" große Löcher aufweist, mehr Löcher als ein Schweizer
> Käse.
Vor allem sind die Erkenntnisse der Augsburger Staatsanwaltschaft
recht irrelevant, was die Herkunft der Bilder angeht.
Selbst wenn es sich um Nazi-Raubkunst gehandelt hätte, so wäre der
Sohn des 1956 verstorbenen Kunsthändlers in die Straftaten nicht
involviert gewesen. Da die Bilder schon einmal von den Allierten
beschlagnahmt und dann zurückgegeben wurden, kann man auch davon
ausgehen, dass er davon ausgehen musste, dass ihm dieses ererbte
Eigentum zusteht. Damit wären die Bilder seit spätestens 1966 wohl
sicher sein Eigentum.
Für Unterschlagung oder ähnliche Straftatbestände dürfte die
Staatsanwaltschaft wohl locker mehr 30 Jahre zu spät kommen.
Eine eventuelle Steuerschuld rund um das Erbe wäre inzwischen auch
verjährt.
Damit dürften die Beschlagnahmung der Bilder ziemlich illegal gewesen
sein.
Im Endeffekt wird das ganz Verfahren wohl höchstens auf unversteuerte
Einkünfte aus dem Verkauf von Bildern herauslaufen.
siehe auch
> http://dejure.org/gesetze/BGB/937.html
Es wird auf jeden Fall spannend, wie die Sache weitergeht. Die
Ausgburger Justiz war ja schon des öfteren für spannende
Zeitungsmeldungen gut...
> Die Erkenntnisse der Augsburger Staatsanwaltschaft sind doch mehr
> Seifenoper als Wissenschaft, jetzt mal echt oder?
> Alles ist sehr, sehr unklar. Klar ist nur, dass die Theorie von der
> "Nazi-Raubkunst" große Löcher aufweist, mehr Löcher als ein Schweizer
> Käse.
Vor allem sind die Erkenntnisse der Augsburger Staatsanwaltschaft
recht irrelevant, was die Herkunft der Bilder angeht.
Selbst wenn es sich um Nazi-Raubkunst gehandelt hätte, so wäre der
Sohn des 1956 verstorbenen Kunsthändlers in die Straftaten nicht
involviert gewesen. Da die Bilder schon einmal von den Allierten
beschlagnahmt und dann zurückgegeben wurden, kann man auch davon
ausgehen, dass er davon ausgehen musste, dass ihm dieses ererbte
Eigentum zusteht. Damit wären die Bilder seit spätestens 1966 wohl
sicher sein Eigentum.
Für Unterschlagung oder ähnliche Straftatbestände dürfte die
Staatsanwaltschaft wohl locker mehr 30 Jahre zu spät kommen.
Eine eventuelle Steuerschuld rund um das Erbe wäre inzwischen auch
verjährt.
Damit dürften die Beschlagnahmung der Bilder ziemlich illegal gewesen
sein.
Im Endeffekt wird das ganz Verfahren wohl höchstens auf unversteuerte
Einkünfte aus dem Verkauf von Bildern herauslaufen.
siehe auch
> http://dejure.org/gesetze/BGB/937.html
Es wird auf jeden Fall spannend, wie die Sache weitergeht. Die
Ausgburger Justiz war ja schon des öfteren für spannende
Zeitungsmeldungen gut...