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Avatar von stackpointer
  • stackpointer

mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.2018

Pflichtteile abschaffen und "Wohltätigkeit" scharf eingrenzen.

Erbfälle bei denen das Produktivvermögen der Gesellschaft, auch ein Einzelunternehmer ist Teil dieser, erhalten bleibt.

Viele Mittelständler mit guten Produkten und solide Bezahlt gingen wegen Erbstreitigkeiten kaputt oder wurden deshalb an Finanzhaie verkauft.

WMF, Märklin, Sachs....

Ein Erbrecht wie früher in der Landwirtschaft, der Erblasser ist völlig frei wer der Nachfolger wird, ohne Zahlungspfliht an die nachkommen.

Raum für neue Robert Bosch und Ernst Abbe von Zeiss in Jena, für Stiftungen die nicht der mißratenen Mischpoke Geld nachwerfen müssen.

Und keine Erbschaften an Tierheime für rumänische Straßenköter!

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